Entzünden von Feuer im Freien
Nach Paragraph §7 des Landesimmissionsschutzgesetz ist es grundsätzliches Verbot ein Feuer im Freien zu entzünden!
Ausnahmen, wie zum Beispiel ein Osterfeuer, sind nur auf Antrag und mit Genehmigung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde möglich.
Sollten sie z.B. Baumschnitt etc. auf ihrem Grundstück verbrennen wollen, ist eine Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Felsberg erforderlich. Hier bekommen sie einen sogenannten Brandschein.
Das Ordnungsamt informiert Feuerwehr und Leitstelle über das geplante Feuer.
Ein Anruf bei einem Mitglied der Feuerwehr reicht nicht um ein Feuer anzukündigen!
Sollte es zu einem Feuerwehreinsatz, durch ein nicht angemeldetes Feuer kommen, ist dieser für den Verursacher kostenplichtig!
Für das Entzünden eines Feuers müssen folgende Grundvoraussetzungen und Sicherheitsregeln erfüllt sein:
- Eine Genehmigung durch das Ordnungsamt liegt vor (Nachweis am Ort des Geschehens)
- Es ist keine Waldbrandwarnstufe ausgerufen (aktuell aus Tagespresse oder Internet)
- Windgeschwindigkeiten unter 8 m/Sek.
- nur naturbelassenes, trockenes Holz
- Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Holzhaufens darf nicht mehr als 1 Meter betragen
- Wichtig ist das man ein Löschmittel wie z.Bsp Wasser & Sand immer bei sich hat
- bei starker Rauchentwicklung, starkem Funkenflug oder aufkommenden Wind Feuer unverzüglich löschen
- Sicherheitsabstand zu Gebäuden mit harter Bedachung mind. 100 Meter
- Sicherheitsabstand zum Wald mind. 100 Meter
- Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen
- Belästigungen der Nachbarschaft sind auszuschließen
Sollten Sie diese Regeln und Voraussetzungen berücksichtigen, kommt Ihre Feuerwehr auch nicht ungewollt zu Besuch!
(fle)(jeb)